Achtung: Sie dürfen nur ein Batterieelektrofahrzeug zum THG-Quotenhandel anmelden, bei denen Sie selbst als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind oder bei denen Sie vom Halter zum antragsberechtigten Dritten gemäß §37a Abs. 6 BlmSchG bestimmt wurden. Das bedeutet, dass der eingetragene Halter Ihnen erlaubt hat, die THG-Quote für sein Fahrzeug zu veräußern. Dies setzt voraus, dass das entsprechende Recht des Halters per Textform (z.B. per Mail, SMS oder schriftlich auf Papier) abgetreten wurde.
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